Mo., 13.07.2026 , 13:20 Uhr

Völkermord-Prozess

München/Regensburg: Urteil gegen Terroristen-Paar gefallen

Nach mehr als einem Jahr Prozess um schwere Verbrechen an jesidischen Mädchen hat das Oberlandesgericht München nun ein Urteil gesprochen.

Immer wieder kämpft die junge Frau mit den Tränen, immer wieder verliert sie diesen Kampf. Sie wirkt aufgewühlt von dem Urteil gegen die beiden Menschen, die – so sieht es das Gericht – ihr und einem weiteren jesidischen Mädchen über Monate Unvorstellbares angetan haben.
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat ein irakisches Ehepaar wegen der Versklavung der beiden jesidischen Mädchen und der Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) verurteilt.

Lebenslange Freiheitsstrafe – und Jugendstrafe

Es verhängt eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern beziehungsweise der Beihilfe dazu. Das Paar ist inzwischen getrennt, die Frau hatte sich zu Beginn des Prozesses ebenfalls als sein Opfer bezeichnet.

«Es ist kein Mord nötig, um diesen Tatbestand zu verwirklichen», sagt der Vorsitzende Richter über den Straftatbestand des Völkermordes. Er könne auch dann verwirklicht sein, wenn «ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird».

Alles drehe sich um «Geschehen, die sich vor allem in einem Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste vor acht Jahren» ereigneten, sagt der Vorsitzende Richter.

Was geschah in diesem «Haus aus Lehm»?

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwei jesidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann, der als Friseur in der bayerischen Hauptstadt arbeitete, bevor er sich in einer Münchner Moschee radikalisiert haben soll, die Kinder in diesem Haus aus Lehm sexuell missbrauchte.

Die Ältere der beiden war erst zwölf Jahre alt, als ihr Martyrium im Irak begann. Nachdem ihre Familie sie vom IS freikaufen konnte, lebte sie jahrelang in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Sie tritt als Nebenklägerin auf, hatte vor Gericht geschildert, was ihr geschehen ist: «Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen, selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.» Sie sei während dieser Zeit «absichtlich mit heißem Wasser verbrüht» worden, «psychisch gequält, beschimpft und beleidigt», wie der Vorsitzende Richter sagt.

«Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden»

«Bevor er mich gekauft hat, hat er mich angeschaut», sagte sie in ihrer Aussage. Er habe ihren Schleier abgenommen und ihr Haar betrachtet. «Er und seine IS-Freunde verspotteten mich und sagten: Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden.» Damals war sie noch ein Kind: «Meine ganze Kindheit war Gewalt.»

Das Gericht geht davon aus, dass sie auf Vorschlag der Angeklagten in den Haushalt geholt wurde, damit ihr Mann sich keine zweite Ehefrau sucht. «Da schien ihr eine zweite Sklavin das geringere Übel, weil man sie auch wieder verkaufen konnte.»

In dem Haushalt des Ehepaares habe sie Geschirr spülen und putzen müssen – und sei nachts von dem Angeklagten vergewaltigt worden. «Er hat einen Stock geholt und auf meine Fußsohlen eingeschlagen», sagte sie. Und: «Er hat mich dazu gezwungen, mit ihm zu schlafen.» Zuvor habe er das zweite jesidische Mädchen, das er in seiner Gewalt hatte, und das damals höchstens sieben Jahre alt war, ebenfalls vergewaltigt. Dieses Mädchen hatte die Angeklagte sich laut Gericht als sogenannte «Brautgabe», als Hochzeitsgeschenk, gewünscht.

Einmal habe die Angeklagte sie angezogen und geschminkt, bevor der Mann sie dann fesselte und vergewaltigte – so schilderte es die junge Frau vor Gericht.

Anklägerin sprach von «monströser Gewalt»

«Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint», erklärte die Vertreterin des Generalbundesanwalts. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten. Die heute 30-jährige Ehefrau, die sich einem Gutachter gegenüber einsichtig und Reue gezeigt («moralisch waren meine Augen zu»), hatte sich im Prozess entschuldigt und in ihrem letzten Wort gesagt: «Es tut mir leid». Ihr Ehemann äußerte sich nicht.

Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Jesiden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sindschar-Gebirges durch. Er hatte zum Ziel, die jesidische Religion zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Männer, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet wurden.

Nach dem Auslaufen der UN-Mission Unitad teilte das Auswärtige Amt damals mit: «Insbesondere Verbrechen gegen Minderheiten wie die jesidische Gemeinschaft in Irak konnten so dokumentiert werden.» Und weiter: «Dank der Arbeit des Unitad-Teams konnten 68 Massengräber identifiziert und exhumiert werden.»

Er hoffe, «dass dieser Strafprozess zur historischen Aufarbeitung» beitrage, sagte der Vorsitzende Richter. Und dass er «dem Volk der Jesiden ein Stück seines Selbstvertrauens und seiner Hoffnung zurückgibt».

 

dpa

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