Mi., 07.01.2026 , 18:00 Uhr

München/Regensburg: Ex-OB Wolbergs ab März wieder vor Gericht

Zehn Jahre nach Bekanntwerden des sogenannten Parteispendenskandals muss der damalige Regensburger Oberbürgermeister Wolbergs erneut vor Gericht. Auftakt ist im März.

Nach jahrelangem Stillstand kommt wieder Bewegung in den Justizfall Joachim Wolbergs: Ein vor dem Landgericht München I anstehendes Verfahren gegen den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Regensburg ist nun ab dem 11. März angesetzt worden. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sind 13 Verhandlungstermine anberaumt. Das Urteil könnte am 20. Mai fallen.Ursprünglich hätte der Prozess im Februar 2025 beginnen sollen und war wegen dringender Haftsachen auf September vertagt worden. Dieser Termin wurde dann ebenfalls verschoben. Wolbergs sitzt heute für die von ihm mitbegründete Wählergemeinschaft Brücke im Regensburger Stadtrat.

Hintergrund: Kommunalwahlkampf 2014

In dem Verfahren geht es um die teilweise Neuverhandlung des Parteispenden-Prozesses vor dem Landgericht Regensburg 2018/19. Hintergrund war der Kommunalwahlkampf von Wolbergs – damals noch in der SPD – im Jahr 2014. Im Sommer 2016 waren Ermittlungen gegen ihn wegen Korruptionsvorwürfen öffentlich geworden.

In dem Prozess 2018/19 wurde Wolbergs wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof im November 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu milde und verwies es zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I.

Ein zweiter Prozess gegen Wolbergs vor dem Landgericht Regensburg endete 2020 mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Dieses Urteil bestätigte der BGH 2021 in Gänze.

Verfassungsbeschwerde eingelegt

Gegen die beiden Regensburger Urteile sowie das Urteil des BGH legte Wolbergs‘ Verteidiger Peter Witting Anfang 2022 Verfassungsbeschwerde ein. Daraufhin setzte das Landgericht München I das ausstehende Verfahren nicht an mit der Begründung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Verfassungsbeschwerde abwarten zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht teilte im Herbst 2024 wiederum mit, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde, weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei – also das Verfahren in München ausstehe.

 

dpa

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