Der abgelehnte Asylantrag eines desertierten US-Soldaten beschäftigt erneut die bayerische Justiz. Mehr als eineinhalb Jahre nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu dem Fall will das Verwaltungsgericht München am Mittwoch (13.30 Uhr) über das Asylgesuch des Mannes verhandeln. Nach dem EU-Urteil darf sich Andre Shepherd aber nur wenig Hoffnung auf Asyl in Deutschland machen. Eine drohende Freiheitsstrafe oder die Entlassung aus der Armee könnten nicht als Asylgründe im Sinne des europäischen Rechts gelten, hatte der Europäische Gerichtshof im Februar 2015 geurteilt.
Shepherd war 2007 von seinem US-Stützpunkt in Bayern geflohen, um einem weiteren Einsatz im Irak-Krieg zu entgehen. Er berief sich auf Gewissensgründe und beantragte Asyl in Deutschland. Mit seinem Antrag beruft sich Shepherd auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Die Behörden lehnten den Antrag aber ab, der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof.
dpa