Die bayerische Staatsregierung plant eine umfassende Reform des Denkmalschutzgesetzes, um bürokratische Hürden bei Bau- und Pflegemaßnahmen an Denkmälern abzubauen. Das Kabinett hat eine entsprechende Gesetzesnovelle beschlossen, die nun in die Verbandsanhörung geht. Ziel ist es, die Denkmalpflege zu modernisieren, Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig den Schutz des kulturellen Erbes auf hohem Niveau zu erhalten.
Kern der Reform ist der Grundsatz „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“. Die neuen Regelungen wurden in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat entwickelt. Vorgaben, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, sollen abgeschafft und durch flexiblere Verfahren ersetzt werden.
Eine zentrale Neuerung ist das sogenannte Denkmalpflegewerk. Es soll ermöglichen, dass viele bislang genehmigungspflichtige Maßnahmen künftig erlaubnisfrei durchgeführt werden können. Bei Einzelbaudenkmälern, die im Inneren keinen Denkmalwert besitzen, soll die Erlaubnispflicht künftig nur noch für Eingriffe gelten, die das äußere Erscheinungsbild verändern.
Für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern wird ein verbindlicher Katalog erlaubnisfreier Vorhaben ins Gesetz aufgenommen. Dies soll Klarheit schaffen und Planungen vereinfachen. So sollen Eigentümer künftig besser abschätzen können, was sie ohne zusätzliche Genehmigungen verändern dürfen.
Klaus Holetschek, CSU-Fraktionsvorsitzender im Landtag, bezeichnete die Reform als wichtigen Schritt: Die Novelle sei ein Zeichen dafür, dass Bayern den Bürokratieabbau ernst nehme. Sie vereinfache nicht nur das Leben von Denkmaleigentümern, sondern erhöhe auch die Effizienz und Akzeptanz des Denkmalschutzes und reduziere Verwaltungsaufwand.
Die aktuelle Gesetzesänderung ist Teil einer umfassenden Modernisierung der Denkmalpflege in Bayern. Bereits 2023 wurde das Gesetz reformiert – unter anderem mit der Öffnung für regenerative Energien, der Einführung eines Schatzregals und dem Verbot von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern. Die Staatskanzlei sieht in der neuen Novelle nun einen weiteren Meilenstein für die Denkmalpflege in Bayern.
dpa / MF