Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die vereinfachte Flächenausgleichsregelung der bayerischen Staatsregierung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Diese Regelung soll den Flächenverbrauch reduzieren und ist ein Erfolg im Einsatz für eine verantwortungsvolle Nutzung landwirtschaftlicher Flächen.
Der BBV fordert weiterhin, dass zunächst das Potenzial von Dach-PV-Anlagen in Bayern ausgeschöpft wird. Gleichzeitig wird die neue Regelung, die bei PV-Freiflächenanlagen auf Ausgleichsflächen verzichtet oder diese deutlich reduziert, als wichtiger Schritt bewertet. Für zwei Falltypen wurde der Ausgleichsbedarf angepasst:
In anderen Fällen können ökologische Maßnahmen den Ausgleichsbedarf teilweise oder vollständig ersetzen. Details hierzu sind im Energieatlas Bayern geregelt.
Der BBV fordert zudem eine Ergänzung der Rückholklausel im Bundesnaturschutzgesetz (§ 14 Absatz 3 BNatSchG). Nach dem Rückbau von Freiflächen-PV-Anlagen soll eine Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung rechtlich gesichert werden. Auch der strenge Artenschutz nach europäischem Naturschutzrecht dürfe einer Rückkehr zur Landwirtschaft nicht entgegenstehen.
Ely Eibisch, stellvertretender BBV-Präsident, unterstreicht: „Die bayerische Landwirtschaft benötigt ihre Flächen, um eine langfristige Versorgung mit regionalen Lebensmitteln sicherzustellen. Naturschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen müssen daher auf Zeit angelegt sein.“
BBV Kommunikation / SP