Fr, 15.04.2016 , 14:42 Uhr

Millionen für Stadt und Landkreis Regensburg

Gute Nachrichten hat Margit Wild für Regensburg und einen Reihe von Kommunen im Landkreis, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden. Die Bewilligungen wurden heute dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.

Die Stadt Regensburg erhält insgesamt mehr als 9 Millionen Euro aus der Landeshauptstadt für Bauprojekte. So wird der Neubau der Berufs- und Fachoberschule mit 4,3 Mio. Euro bezuschusst und die Generalsanierung der Grundschule Napoleonstein mit mehr als 800.000 Euro. „Regensburg kann mit diesen Geldern die Ganztagsbetreuung in der Stadt weiter vorantreiben“, freut sich die Bildungspolitikerin Wild. Kommunen im und der Landkreis Regensburg selbst erhalten ebenfalls eine Fördersumme von insgesamt 2,8 Millionen Euro. So wird der Neubau einer Zweifachsporthalle in Wörth an der Donau mit 700.000 Euro gefördert, die Sporthalle im Schulzentrum Regenstauf wird mit 430.000 Euro bezuschusst und die Stadt Neutraubling erhält für die Generalsanierung der Grundschule 400.000 Euro.

Margit Wild hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen und verweist darauf, dass sich die SPD-Landtagsfraktion darüber hinaus in den vergangenen Jahren immer wieder für die Erhöhung der investiven Mittel eingesetzt hat. Angesichts des gewaltigen Investitionsstaus in vielen bayerischen Kommunen sollte den Gemeinden und Landkreisen deshalb mit einem umfassenden Strukturförderprogramm unter die Arme gegriffen werden. Insgesamt müssen die Instrumente des kommunalen Finanzausgleichs sowie der regionalen und der strukturellen Wirtschaftsförderung zu einem Instrumentenmix gebündelt und die Mittel aufgestockt und zielsicher eingesetzt werden.

Schließlich müssen viele Kommunen, so Margit Wild, ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erst wieder zurück gewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen können. Vielerorts gibt es dringenden Handlungsbedarf beispielsweise bei der Schulhaussanierung, der Sanierung kommunaler Bäder und Sportstätten und bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude.

 

Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind

Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

 

Pressemitteilung/MF

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