Von Freitag bis Sonntag, 11. Januar hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Regensburg verstärkt kontrolliert. Ziel war es, das Sicherheitsgefühl an stark frequentierten Bahnhöfen zu stärken.
Unterstützt wurden die Regensburger Beamtinnen und Beamten dabei von Kräften der Bundespolizeiabteilung Deggendorf. Während des Einsatzzeitraums galt zudem eine Allgemeinverfügung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Bahnhofsbereich untersagte. Davon betroffen waren Gegenstände, die zwar nicht unter das Waffengesetz, aber dennoch als gefährlich eingestuft werden.
Am Freitagnachmittag gegen 16 Uhr kontrollierten die Beamten einen 23-jährigen Deutschen und fanden bei ihm ein Klappmesser mit einer zehn Zentimeter langen Klinge. Kurz darauf wurde ein 20-jähriger Syrer überprüft – auch er führte ein Messer mit sich, dessen Klinge sieben Zentimeter lang war.
Später am Abend, gegen 21 Uhr, stellten die Einsatzkräfte bei einem 44-jährigen Deutschen sowohl ein Tierabwehrspray als auch ein Klappmesser sicher. Wenig später kontrollierten sie eine 41-jährige Deutsche, bei der ein Messer in Form einer Scheckkarte entdeckt wurde. Auch dieses wurde beschlagnahmt.
Für die Verstöße gegen die Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld verhängt werden.
Bundespolizei Waldmünchen/JM