Mi, 05.04.2017 , 14:04 Uhr

Meineid im Mollath-Prozess: Zeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Freund des Justizopfers Gustl Mollath ist am Mittwoch wegen Meineides zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In einem Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath im Juni 2014 hatte der Mann über ein angebliches Komplott der Ex-Frau von Mollath berichtet. Zudem gab er an, sich direkt nach einem Telefonat mit der Frau Notizen gemacht zu haben.

Laut dem Urteil des Amtsgerichts Regensburg (Bayern) vom Mittwoch hatte der Zahnarzt hinsichtlich des Zeitpunkts des Erstellens der Notizen wissentlich gelogen. Damals hatte er sogar einen Eid auf die Aussage geschworen. Das Gericht verhängte ein Jahr und zwei Monate Haft, setzte diese aber zur Bewährung aus.

Darüber hinaus muss der Zahnarzt 5000 Euro zahlen. Wäre es nach der Staatsanwaltschaft gegangen, hätte der Mann keine Bewährung bekommen.

Mollath zählt zu den bekannten Justizopfern der deutschen Geschichte. Im Jahr 2002 hatte seine Frau den Nürnberger wegen Körperverletzung angezeigt. Mollath hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. In zwei Verfahren gegen Mollath attestierten Gutachter ihm eine psychische Störung. 2006 wurde er zwar wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, jedoch in die Psychiatrie eingewiesen. Wegen neuer Erkenntnisse wurde sein Fall wieder aufgerollt: Im August 2014 sprach das nun zuständige Landgericht Regensburg Mollath frei.

## Berichtigung
– Der dritte und der vierte Satz der Meldung wurden neu gefasst. Damit wird klargestellt, dass sich das Gericht in seinem Urteilsspruch auf den Zeitpunkt der Erstellung der Notizen berief, nicht auf das Telefonat selbst bzw. dessen Inhalt.

 

Foto: Archivbild Prozessauftakt

dpa/MF

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