So., 12.07.2020 , 10:20 Uhr

Mehr Wilderei in Bayern - Täter kommen meist straffrei davon

Trotz polizeilicher Ermittlungen können Wilderer in Bayern nur selten überführt werden. In 25 Fällen seit 2015 wurden nur drei Täter zu Geldstrafen zwischen 900 und 2600 Euro verurteilt. Dies geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine parlamentarischen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervor.

Demnach hat die Wilderei von geschützten Tierarten im Freistaat auch generell zugenommen. In den vergangenen fünf Jahren registrierten die Behörden, dass alleine 19 Luchse unter verdächtigen Umständen verschwunden sind. Bei fünf Tieren ergaben nach Behördenangaben Untersuchungen der Kadaver eindeutig, dass sie vorsätzlich getötet wurden. Die Tiere wurden erschossen, erdrosselt oder sind als Folge einer schweren Schussverletzung verhungert.

Bei weiteren 14 Luchsen gibt es nach Einschätzung des Landesamts für Umwelt Indizien für eine «illegale Verfolgung». Sie verschwanden plötzlich aus ihren angestammten Revieren, ihre Körper wurden bislang aber nicht gefunden. Eindeutig nachgewiesen wurden hingegen die Tötungen von zwei Ottern und einer Wildkatze.

Mit 63 Opfern gehören geschützte Greifvögeln zu den am meisten gewilderten Tieren. Laut Statistik wurden in Bayern seit 2015 15 Rotmilane, drei Schwarzmilane, 26 Mäusebussarde, zwei Rohrweihen, ein Habicht, zwei Sperber, fünf Turmfalken, ein Wanderfalke, eine Schleiereule und sieben Uhus illegal getötet. Die Täter benutzen dafür Gewehre, Giftköder und Fallen. Bei 13 weiteren Tieren gibt es den Verdacht, dass sie umgebracht wurden.

«Die Kaltblütigkeit der Täter ist einfach widerlich», sagt der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn. Angesichts der wenigen Ermittlungserfolge der Polizei fordert von Brunn eine personelle Verstärkung der entsprechenden Abteilung im Landeskriminalamt, damit die örtlichen Polizeidienststellen bei ihren Ermittlungen intensiver unterstützt werden können. Zudem müsse über Informationskampagnen die Bevölkerung mehr für das Problem «der gewissenlosen Tierquäler und Umweltstraftäter» sensibilisiert werden.

Jagdwilderei ist eine Straftat, für die das Gesetz in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vorsieht.

dpa

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