Die Jugendkammer sprach den 16-jährigen Angeklagten des Mordes und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig.
Die Jugendkammer hatte aufgrund der teilweisen Aufhebung des Urteils des Landgerichts Weiden i.d.OPf. vom 13.02.2025 durch den Bundesgerichtshof hinsichtlich der Verletzung des Pflegers und über den Rechtsfolgenausspruch erneut zu entscheiden.
Die Kammer hat den Angriff auf den Pfleger, der den Angeklagten zu entwaffnen
versuchte, als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
gewertet.
Gegen den Angeklagten wurde eine Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verhängt. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.