Die schweren Brandverletzungen eines Fünfjährigen aus Waldmünchen sind wohl doch auf einen Unfall zurückzuführen und nicht auf ein absichtliches Verhalten seiner Mutter. Der Tatvorwurf wurde daher von versuchtem Mord auf fahrlässige Körperverletzung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassung herabgestuft.