Der Verdacht der Wahlmanipulation in Geiselhöring wird das Landgericht Regensburg erst im nächsten Jahr beschäftigen. Für die Hauptverhandlung im Strafverfahren wurden jetzt insgesamt 18 Verhandlungstage festgelegt. Vom 29. Januar 2018 bis zum 16. März 2018 geht es vor Gericht um die Manipulationsvorwürfe im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl im Jahr 2014. 46 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden. Das Verfahren richtet sich gegen fünf von ursprünglich sieben Beschuldigten. Gegen zwei Personen war es mangels Tatverdachts nicht eröffnet worden.