Am 15. Juli wird vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Klage des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) gegen ein Hochwasserschutzprojekt in Staubing mündlich verhandelt. Der Naturschutzverband kritisiert vor allem veraltete Planungen und befürchtet negative Auswirkungen auf die Flussnatur. Die Klage richtet sich gegen den Freistaat Bayern. Dessen Behörde, das Landratsamt Kelheim, das durch Planfeststellungsbescheide die Errichtung genehmigt hatte.
Nach Ansicht des LBVs sei die Planung überholt und berücksichtige nicht ausreichend die heutigen Anforderungen an den Naturschutz. Durch die Genehmigung der Anlage könnte laut LBV die Flussnatur gefährdet werden.
Staubing ist regelmäßig von Hochwasser betroffen – zuletzt beim Hochwasser 2024, das schwere Schäden verursacht hat.