Das Landgericht Regensburg hat im Prozess um mögliches Schmerzensgeld für ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen ein Urteil gefällt. Welche Entscheidung getroffen wurde, bleibt jedoch zunächst offen. Das Gericht will das Urteil erst am Freitag veröffentlichen.
Am Donnerstagvormittag wurde das Urteil im Zivilprozess verkündet. Weder der Kläger noch Vertreter des beklagten Bistums Regensburg oder deren rechtliche Vertreter waren bei der Verkündung anwesend.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird die Entscheidung deshalb zunächst nicht öffentlich bekanntgegeben. In vergleichbaren Fällen sei gerichtlich entschieden worden, dass den Betroffenen eine gewisse Frist eingeräumt werden müsse, um die Entscheidung zunächst selbst zur Kenntnis zu nehmen und zu bewerten.
In dem Verfahren fordert ein ehemaliger Schüler der Regensburger Domspatzen Schmerzensgeld vom Bistum Regensburg. Der Mann hatte angegeben, Anfang der 1990er Jahre auf der Vorschule der Domspatzen Opfer von sexuellem, körperlichem und psychischem Missbrauch geworden zu sein.
Die Vorschule war von 1981 bis 2013 im Kloster Pielenhofen untergebracht. Dort sollen sich nach Angaben des Klägers auch die geschilderten Vorfälle ereignet haben.
Welche Entscheidung das Landgericht Regensburg getroffen hat, soll erst am Freitag bekanntgegeben werden. Dann wird sich zeigen, ob der Kläger mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld Erfolg hatte.