Die Lago A3 Vermögensverwaltung GmbH legt beim Bundesverwaltungsgericht eine Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein. Die Richter in Leipzig sollen entscheiden, ob eine Revision gegen ein Urteil aus diesem Jahr zulässig ist.
Die Lago A3 Vermögensverwaltung GmbH geht mit der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde vor das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Leipzig sollen klären, ob eine Revision gegen das Urteil aus diesem Jahr zulässig ist. Lago A3 Geschäftsführer Ferdinand Schmack gibt gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung an, man schöpfe den rechtlichen Rahmen aus.
Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte in diesem Jahr einer Normenkontrollklage des Bund Naturschutz stattgegeben und die Revision nicht zugelassen. Damit hatte das Gericht einen Bebauungsplan für ungültig erklärt. Neue Bauprojekte in dem betroffenen Bereich im Regensburger Osten sind damit vorerst gestoppt.
Es geht um alte Schlämmteiche auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik. Die Frage ist, ob diese Biotope und die darin lebenden Tiere bei den Planungen ausreichend berücksichtigt wurden.