Am 8. März sind in Bayern Kommunalwahlen – auch in Regensburg wird dann gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden über die Zusammensetzung des Stadtrats und darüber, wer künftig als Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister an der Spitze der Stadt steht.
Der Stadtwahlausschuss Regensburg hat nun festgelegt, welche Wahlvorschläge gültig sind und wer antreten darf. Ergebnis: 14 Listen für den Stadtrat und 12 Kandidaturen für das Oberbürgermeisteramt wurden zugelassen.
Nicht alle, die antreten wollten, dürfen es auch. Der Wahlvorschlag des Bündnisses Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit mit Spitzenkandidatin Irmgard Freihoffer wurde für ungültig erklärt. Sie haben nicht genug Unterstützerunterschriften gesammelt. Für das Bündnis ist das Rennen um das Regensburger Rathaus damit beendet.
Zwei andere, ebenfalls neue Wahlvorschläge erfüllten dagegen die Bedingungen – sie konnten die notwendigen mindestens 430 Unterstützungsunterschriften vorlegen: VOLT tritt damit sowohl bei der Stadtratswahl als auch bei der OB-Wahl an. ZUKUNFT tritt nur bei der Stadtratswahl an.
Der Stadtwahlausschuss traf seine Beschlüsse einstimmig. Bis kommenden Montag können Einwände gegen die Entscheidung eingelegt werden. Mit dem heutigen Beschluss beginnt für das Wahlamt der Stadt Regensburg die heiße Phase der Vorbereitung auf die Kommunalwahl.
Ab dem 16. Februar werden die Briefwahlunterlagen verschickt. Danach können die Regensburgerinnen und Regensburger entscheiden, wer im Stadtrat sitzen und welcher der 12 zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten künftig das Oberhaupt der Stadt Regensburg wird.