Im Regensburger Fundamt landen immer wieder die unterschiedlichsten Gegenstände. Werden die Fundstücke nicht von ihren Eigentümern abgeholt, können sie bei einer Versteigerung ein neues Zuhause finden. Für die Bieter bietet sich dabei die Chance auf das ein oder andere Schnäppchen.
Bevor ein Fundstück versteigert werden darf, muss einige Zeit vergehen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Gegenstände mindestens sechs Monate beim Fundamt gewesen sein müssen. Meldet sich in dieser Zeit kein Eigentümer und holt die Sachen ab, können sie anschließend versteigert werden.
Bei der Versteigerung in Regensburg können Interessierte auf verschiedene Fundstücke bieten. Dabei lässt sich mit etwas Glück auch ein echtes Schnäppchen machen. Bei besonders begehrten Gegenständen kann sich zwischen den Bietern allerdings ein regelrechter Wettstreit entwickeln.
Nicht jeder Kauf erweist sich im Nachhinein als Volltreffer. Der ein oder andere Fehlkauf wird dabei sportlich genommen. Im Mittelpunkt steht aber vor allem, dass die vergessenen und nicht abgeholten Fundstücke nicht ungenutzt bleiben, sondern bei der Versteigerungeine zweite Chance und einen neuen Besitzer bekommen.