Der Gang vor Gericht kostet viele Betroffene große Überwindung. Angst, Unsicherheit und die erneute Konfrontation mit dem Erlebten belasten Opfer oft zusätzlich. Unterstützung bietet die psychosoziale Prozessbegleitung. Das Bundeskabinett will diesen Bereich künftig weiter stärken. Auch am Landgericht Regensburg spielt das Angebot eine wichtige Rolle.
Am Landgericht Regensburg gibt es derzeit drei psychosoziale Prozessbegleitungen. Eine davon ist die Sozialarbeiterin Simone Seitz. Sie arbeitet beim Frauennotruf Regensburg und begleitet Frauen und Mädchen, die von schweren Sexualstraftaten betroffen sind.
Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Betroffene während des gesamten Strafverfahrens – von der Anzeige bei der Polizei bis zum Urteil vor Gericht. Ziel ist es, Opfer zu stabilisieren und ihnen mehr Sicherheit im Verfahren zu geben.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist vor allem für besonders schutzbedürftige Opfer gedacht. Dazu zählen unter anderem Betroffene von häuslicher Gewalt oder schweren Sexualdelikten.
Gerade in diesen Bereichen werden viele Straftaten nicht angezeigt. Laut den genannten Zahlen bringen fast 90 Prozent der Frauen eine Gewalttat nicht zur Anzeige – insbesondere bei häuslicher Gewalt oder Sexualstraftaten.
Das Bundeskabinett hat im März beschlossen, die psychosoziale Prozessbegleitung weiter auszubauen. Geplant sind unter anderem:
Psychosoziale Prozessbegleiterinnen wie Simone Seitz und ihre Kollegen in Regensburg versuchen, Betroffene möglichst stabil durch das Strafverfahren zu begleiten. Für viele Opfer kann dieses Angebot eine wichtige Unterstützung während des gesamten Prozesses sein.