Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Regensburg eine neue Katzenschutzverordnung, die den Schutz freilaufender und herrenloser Katzen verbessern soll. Katzenhalter sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, ihre Tiere mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in ein Haustierregister einzutragen. Auch Maßnahmen zum Umgang mit freilebenden Katzen sind Teil der neuen Regelung.
Kennzeichnung und Registrierung
Alle freilaufenden Katzen in Regensburg müssen künftig mit einem Mikrochip versehen sein. Zusätzlich müssen die Tiere in eines der beiden kostenlosen Haustierregister von Tasso e.V. oder dem Deutschen Tierschutzbund eingetragen werden. Die Regelung betrifft alle Katzenhalter in der Stadt, unabhängig von der Anzahl der Tiere.
Schutz und Kontrolle freilebender Katzen
Neben Haustieren berücksichtigt die neue Verordnung auch freilebende Katzen, also Tiere ohne erkennbaren Besitzer. Diese können künftig von der Stadt eingefangen, gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern.
Ziel: Mehr Tierschutz und Entlastung der Tierheime
Laut Bürgermeister Ludwig Artinger verfolgt die Stadt mit der Verordnung das Ziel, den Tierschutz nachhaltig zu stärken und gleichzeitig eine Entlastung der Tierheime zu erreichen. Durch die Maßnahmen soll die Zahl herrenloser Katzen verringert und das Leid der Tiere reduziert werden.