Die Krankenhausreform, offiziell das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, soll die wirtschaftliche Lage der Kliniken verbessern und die medizinische Versorgung durch mehr Spezialisierung optimieren. Kritiker fürchten jedoch, dass dadurch Krankenhausschließungen und eine Verschlechterung der Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, drohen.
Statt der bisherigen Fallpauschalen werden Kliniken künftig über Leistungsgruppen finanziert. Das bedeutet, dass nicht mehr jedes Krankenhaus alle medizinischen Bereiche abdecken kann. Stattdessen werden sich die Kliniken spezialisieren, bestimmte Angebote ausbauen und andere einstellen müssen.
Besonders in ländlichen Regionen wird befürchtet, dass das Gesetz zu einer Verlagerung von Abteilungen und der Schließung kleinerer Kliniken führt. Ein konkretes Beispiel ist die Ilmtalklinik Mainburg: Dort werden 2025 die Unfallchirurgie und das Endoprothetikzentrum nach Pfaffenhofen verlegt. Die Klinik in Mainburg soll nur noch als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung bestehen bleiben.
Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach befürwortet grundsätzlich eine Reform, hält die derzeitige Regelung aber für zu starr. Sie fordert, dass Änderungen vorgenommen werden, um die medizinische Versorgung – insbesondere auf dem Land – sicherzustellen.
Das Gesetz trat zum 1. Januar in Kraft und soll bis 2029 schrittweise umgesetzt werden. 60 Prozent der Vergütung erhalten die Kliniken künftig für das bloße Vorhalten bestimmter Leistungen, etwa in der Herzchirurgie oder Darmtransplantation. Welche Klinik welche Leistungsgruppe anbieten darf, legen die Bundesländer fest.