Gastronomiebetriebe haben seit einiger Zeit wieder ganz normal geöffnet. „Ganz normal“ natürlich in Anführungszeichen. Aufgrund der Beschränkungen haben Wirte die Krise noch nicht überstanden. Reine Schankbetriebe sind aber noch schlechter dran – Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Kneipen und Bars noch geschlossen sein müssen. Eine Regensburger Kanzlei hat deswegen jetzt einen Eilantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt.