Die Stadt Regensburg hat im Streit um das Gewerbegebiet Lago A3 eine Niederlage vor Gericht erlitten. Der Verwaltungsgerichtshof in München erklärte den Bebauungsplan für ungültig. Damit sind neue Bauprojekte auf dem Gelände vorerst gestoppt.
Nach der Entscheidung des Gerichts darf die Schmack Immobilien-Gruppe zunächst keine neuen Hallen im Gewerbegebiet Lago A3 errichten. Der Bebauungsplan, der die Grundlage für die Entwicklung des Areals war, ist nicht mehr wirksam.
Hintergrund des Verfahrens sind frühere Schlammteiche auf dem alten Gelände der Zuckerfabrik in Regensburg. Dort leben geschützte Tierarten, darunter Erdkröten. Nach Ansicht des Gerichts wurden diese Biotope bei der Planung nicht ausreichend berücksichtigt.
Von der Gerichtsentscheidung betroffen ist auch der geplante Ausbau der Kremser Straße. Auch dieses Vorhaben kann vorerst nicht umgesetzt werden.
Wie es mit dem Gewerbegebiet Lago A3 und den weiteren Planungen in Regensburg weitergeht, ist derzeit offen. Sowohl die Stadt als auch die Schmack Immobilien-Gruppe können noch Rechtsmittel einlegen.