Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz verankert. Denn in einer Demokratie kommt den Medien eine wichtige öffentliche Aufgabe zu: sie sollen die Bevölkerung informieren und damit an der Meinungsbildung mitwirken. An der Erfüllung dieser Aufgabe dürfen sie nicht gehindert werden: Meinungsfreiheit und Informantenschutz sind wichtige Grundlagen für journalistische Arbeit. Aber das Grundgesetz sagt auch: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre. Der Regensburger Journalist Christian Eckl könnte diese Schranken verletzt haben, meint die Staatsanwaltschaft.