Ab kommenden Montag dürfen Gastronomen wieder ihren Außenbereich öffnen. Die Anforderungen sind strikt und zum Teil auch noch nicht ganz geklärt. Fakt ist aber: Der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss zwischen Gästen und Servicepersonal eingehalten werden. Eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt für Gäste nur, wenn sie den Tisch verlassen, für das Servicepersonal dauerhaft! Martin Straler mit zwei Beispielen, wie Gastronomen vorab mit der Situation umgehen.