Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Fall der tödlichen Amoktat im Bezirksklinikum Regensburg teilweise aufgehoben. Ein Jugendlicher hatte dort ein Kind tödlich verletzt. Nun wird der Fall neu aufgerollt und von einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Weiden übernommen.
Besonders der Angriff mit einem Messer auf einen Pfleger steht im Mittelpunkt der erneuten Prüfung. Laut BGH muss dieser Tatbestand möglicherweise als versuchter Mord gewertet werden. Damit könnte sich die strafrechtliche Bewertung des Falls deutlich verschärfen.
Zudem soll erneut geprüft werden, ob eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Jugendlichen notwendig ist. Das Verfahren wird damit umfassend neu bewertet – sowohl in Hinblick auf die Tat als auch auf die zukünftige Gefährlichkeit des Täters.