…seine Anwälte betonen aber, dass man die rechtliche Wertung des Strafbefehls, insbesondere den Vorwurf der Bestechung für falsch hält. Man hätte dem Mandanten aber geraten den Strafbefehl zu akzeptieren, auch mit Blick auf die erheblichen persönlichen Belastungen – und auch im Interesse seines Unternehmens.