Nach dem schweren Busunfall auf der Regensburger Nibelungenbrücke im Oktober 2024 hat der Busfahrer, der damals am Steuer saß, nun den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Damit wird es keine Gerichtsverhandlung geben.
Bereits im Herbst war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft von einem sogenannten Augenblicksversagen des Mannes ausgeht. Hinweise auf Alkoholkonsum oder andere Beeinträchtigungen lagen nicht vor.
Bei dem Unfall waren 50 Menschen teils schwer verletzt worden. Auch der Fahrer selbst erlitt schwere Verletzungen. Der Vorfall hatte einen Großeinsatz der Rettungskräfte ausgelöst – ein Bild, das man in Regensburg nur selten sieht.
Ob es nach Abschluss des Strafverfahrens noch Schadenersatzklagen gegen den Busfahrer geben wird, ist derzeit unklar. Nach Informationen von Idowa liegen den Regensburger Gerichten bislang keine entsprechenden Klagen vor.