Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat festgestellt, dass die umstrittene Aktion „Kartentausch“ keinen Straftatbestand erfüllt. Zuvor waren mehrere Anzeigen eingegangen, unter anderem vom Bundestagsabgeordneten Peter Aumer (CSU). Der Verdacht richtete sich auf mögliche Verstöße gegen das Kreditwesengesetz oder das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
In Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde geprüft, ob bei der Aktion Gesetze verletzt wurden. Ergebnis der Untersuchungen: Weder die beteiligten Organisationen noch Einzelpersonen können als Bank oder Zahlungsdienstleister eingestuft werden. Dementsprechend liegt keine strafbare Handlung vor.
Im Rahmen des „Kartentauschs“ konnten Asylbewerber in den Büros von Grünen, Linken und SPD ihre Bezahlkarten gegen Bargeld eintauschen. Dieses Verfahren war Auslöser der Anzeigen und führte zur rechtlichen Prüfung.