Das Hauptzollamt Regensburg hat insgesamt 2312 Cannabispflanzen sichergestellt. Die Pflanzen waren in zwei Lastwagen entdeckt worden und für 729 Käufer bestimmt, die sie bei einem Onlineshop in Österreich bestellt hatten. Gegen die Käufer und den österreichischen Verkäufer wurden Strafverfahren eingeleitet.
Entscheidend ist dabei die rechtliche Unterscheidung zwischen Stecklingen und Setzlingen. Stecklinge gelten rechtlich nicht als Cannabis und fallen deshalb nicht unter das Einfuhrverbot. Setzlinge gelten dagegen als Cannabispflanzen. Ihre Einfuhr nach Deutschland ist auch aus anderen EU-Ländern verboten.
Bei der Kontrollaktion stellte das Hauptzollamt Regensburg insgesamt 2312 Pflänzchen sicher. Sie waren von 729 Menschen bei einem österreichischen Onlineshop bestellt worden.
Die Bestellungen haben nun strafrechtliche Folgen. Wegen des Verdachts der verbotenen Einfuhr von Cannabis wurden sowohl gegen die 729 Käufer als auch gegen den Verkäufer aus Österreich Strafverfahren eingeleitet.