Mo., 27.12.2021 , 16:28 Uhr

Rechtsmittel gegen 2G-Regel im Einzelhandel: Folgt jetzt eine Klagewelle?

Wer einen neuen Pullover oder eine neue Hose möchte, der muss aktuell geimpft oder genesen sein. Ansonsten kommt man nach den aktuellen Bestimmungen nicht in einen Einzelhandelsladen. Außer in Neutraubling: da hat ein Bekleidungsgeschäft geklagt und tatsächlich Recht bekommen: einzig und alleine dieser Laden ist jetzt von der 2G-Regel ausgenommen. Andere Einzelhändler müssten sich dieses Recht auch erstmal erklagen. Bricht jetzt eine Klagewelle ein auf die Verwaltungsgerichte? Martin Straler hat einen Einzelhändler gefragt.

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