In Bezug auf die Dienstaufsichtsbeschwerde von Joachim Wolbergs Anwalt Peter Witting ist eine Entscheidung gefallen. Dieser hatte sich über die Äußerungen des ehemaligen Regensburger Landgerichtsvizepräsidenten Werner Ebner beschwert. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat aber keine Dienstpflichtverletzung festgestellt und die Beschwerde abgewiesen. Ebner hatte bezweifelt, ob Joachim Wolbergs als Regensburger Oberbürgermeister noch geeignet sei.