Ein friedliches Fest in Parsberg endete im März 2025 mit einem tödlichen Messerangriff. Ein heute 44 Jahre alter Mann tötete seinen Cousin beim kurdischen Neujahrsfest. Dafür muss er lebenslang ins Gefängnis. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg ist jetzt rechtskräftig.
Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg bestätigt. Damit steht die lebenslange Haftstrafe gegen den 44-Jährigen endgültig fest. Das Landgericht Nürnberg hatte das Urteil bereits im Februar 2026 gefällt und den Mann wegen Mordes verurteilt. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.
Die Tat ereignete sich am 23. März 2025 beim kurdischen Neujahrsfest in Parsberg. Dort griff der Mann seinen Cousin mit einem Messer an und tötete ihn. Noch am selben Abend konnte der Täter festgenommen werden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts wollte der 44-Jährige mit der Tat die Familienehre wiederherstellen. Hintergrund war der gewaltsame Tod seiner Schwester. Sie war die Ehefrau des späteren Opfers. Das Landgericht Nürnberg wertete die Tat als Mord. Mit der Bestätigung durch den Bundesgerichtshof ist das Urteil nun rechtskräftig.