Nachdem ein Straubinger Ladenbesitzer die Aufnahmen einer Überwachungskamera auf Youtube veröffentlicht hat, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft. Gegenüber der Bild-Zeitung erklärt man das mit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Möglicherweise sind durch die Veröffentlichung des Videos die Persönlichkeitsrechte des Täters missachtet worden. Der Einbrecher war unmittelbar vor einer Überwachungskamera gelandet und dann humpelnd aus dem Bild verschwunden. Auf Youtube wurde das Missgeschick tausende Male angeklickt, das ursprüngliche Video ist aber mittlerweile gelöscht.