Für die Pressevertreter war es am Donnerstag eine eher ungewöhnliche Urteilsverkündung. Denn das Urteil im Missbrauchsprozess eines ehemaligen Domspatzes wurde zwar offiziell vom Landgericht Regensburg gefällt – der Inhalt allerdings nicht bekannt gegeben, um den Betroffenen eine gewisse Schonfrist einzuräumen. Heute wurde auch die Öffentlichkeit informiert.