Im Landkreis Regensburg sorgt die geplante Einführung der Gelben Tonne weiter für Diskussionen – jetzt mit juristischem Rückenwind für die Kritiker: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Rahmenvorgabe des Landkreises für unzulässig erklärt.
Geplant war, das neue Holsystem mit 14-tägiger Leerung ab dem 1. Januar 2025 einzuführen. Doch mehrere Entsorgungsfirmen klagten gegen das Vorhaben – und hatten nun Erfolg. Das Urteil bedeutet, dass der Landkreis seine Pläne nicht wie vorgesehen umsetzen kann.