Im Landkreis Regensburg wehren sich inzwischen drei Gemeinden gegen die Kreisumlage. Nach Beratzhausen und Obertraubling hat sich auch Regenstauf für eine Klage entschieden. Die Umlage legt fest, wie viel Geld die Gemeinden an den Landkreis abgeben müssen – etwa für Aufgaben wie Schulen, den öffentlichen Nahverkehr oder soziale Einrichtungen.
Konkret liegt der Umlagesatz derzeit bei 49 Prozent der sogenannten Steuerkraft einer Gemeinde. Das ist ein rechnerischer Wert, der sich aus verschiedenen Steuereinnahmen zusammensetzt. In den vergangenen zwei Jahren wurde dieser Satz um insgesamt 9,5 Prozentpunkte erhöht. Aus Sicht der betroffenen Gemeinden belastet das die Kommunalhaushalte erheblich – wichtige Investitionen vor Ort könnten dadurch kaum noch umgesetzt werden.
Die Klagen richten sich nicht gegen die Umlage an sich, sondern gegen die Höhe und Zusammensetzung. Vor allem soll geprüft werden, ob der Landkreis korrekt kalkuliert hat – und ob die Gemeinden durch die Erhöhung unverhältnismäßig stark belastet werden. Zuständig für die Entscheidung ist das Verwaltungsgericht Regensburg.
Das Landratsamt betont, dass die Erhöhung notwendig gewesen sei. Grund seien unter anderem steigende Umlagen an den Bezirk Oberpfalz sowie höhere Kosten im sozialen Bereich. In mehreren Sitzungen seien die Gemeinden über die Haushaltslage informiert worden.
Ob die Erhöhung dennoch rechtlich haltbar ist, wird nun im laufenden Verfahren geklärt.