Das Landratsamt Kelheim hat offiziell ein Überschwemmungsgebiet an der Donau festgelegt. Betroffen sind Flächen im Gebiet des Marktes Bad Abbach, der Gemeinde Saal a. d. Donau, der Stadt Kelheim sowie der Stadt Neustadt a. d. Donau. Für Bauvorhaben gelten deshalb besondere Vorschriften nach dem Wasserhaushaltsgesetz. Unter anderem dürfen keine neuen Ölheizungen gebaut werden. Bestehende müssen hochwassersicher nachgerüstet werden. Die genauen Grenzen des Überschwemmungsgebietes sind in Übersichtskarten festgehalten, die im Landratsamt Kelheim sowie in den betroffenen Gemeinden eingesehen werden können.