Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat sich nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil hatte die Klage des LBV gegen den geplanten Hochwasserschutzdeich an der Donau bei Staubing abgewiesen. Der LBV hatte befürchtet, dass die Donauaue durch den Deich massiv eingeengt werden würde. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat nun den Weg für die Realisierung des Hochwasserschutzdeichs frei gemacht.