Mi., 25.11.2020 , 15:05 Uhr

Grenzgänger: Testpflicht aufgehoben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Vorgabe, dass sich sogenannte Grenzgänger einmal pro Woche auf Corona testen lassen müssen, gekippt. Menschen, die aus einem anderen Land regelmäßig für die Arbeit oder zum Beispiel auch die Schule nach Bayern kommen, haben bisher jede Woche einen Test machen müssen. In einem Eilverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt die Regel vorläufig aufgehoben. Im Landkreis Cham setzt Landrat Franz Löffler auf freiwillige Tests der Grenzgänger. Die bisherige Strategie habe sich bewährt und er rufe dazu auf, daran festzuhalten. Die im Testpflicht im Landkreis sei mit ein Grund für eine der niedrigsten 7-Tage-Inzidenzen entlang der bayerisch-tschechischen Grenze.

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