In Regensburg steht derzeit ein Mann vor Gericht, der im Mai 2016 seine Frau erdrosselt haben soll. Jetzt wurden die Plädoyers gehalten: Die Staatsanwaltschaft fordert neun Jahre Haft für den Mann, die Verteidigung will fünf Jahre erreichen. Bis zum siebten April muss jetzt geklärt werden, inwiefern die Tat eine Kurzschlusshandlung war. Auch die Staatsanwaltschaft geht zumindest von einer sogennanten Nähe zum Affekt aus.