Der sogenannte Joggerin-Mörder muss in Sicherungsverwahrung bleiben. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Dienstag entschieden. Der verurteilte Mörder hatte durch die Verwahrung seine Menschenrechte verletzt gesehen. Bereits 2017 hatte sich der Gerichtshof mit dem Fall befasst und die Sicherungsverwahrung für rechtmäßig erklärt. Jetzt ist der Täter mit seiner Beschwerde endgültig gescheitert.