Union und SPD lassen juristisch prüfen, ob nach dem gescheiterten ersten Wahlgang bei der Kanzlerwahl noch heute ein zweiter Wahlgang möglich ist. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Fraktionskreisen. Nach aktueller Einschätzung von Bundespräsidialamt, Bundestagsverwaltung und Justizministerium sei das verfassungsrechtlich zulässig, hieß es weiter. Union, SPD, Grüne und Linke berieten nun gemeinsam den weiteren Prozess.