„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Sie haben es wahrscheinlich erkannt, das ist Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. In der Nacht vom 23. Auf den 24. Mai 1949 trat es in Kraft. Also am vergangenen Wochenende vor 77 Jahren.