Nach dem Tod von drei jungen Menschen nach dem Konsum von unverschnittenem Heroin in Cham hat das Landgericht Regensburg den mutmaßlichen Dealer zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Fall der drei Drogentoten aus Cham hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt. Nach einem monatelangen Prozess hat das Landgericht Regensburg nun das Urteil gegen den 41-jährigen Angeklagten verkündet.
Das Gericht sprach den Mann wegen Handels mit Betäubungsmitteln, der Abgabe von Betäubungsmitteln mit Todesfolge in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 18 Fällen schuldig.
Die Verteidigung hatte den Drogenhandel eingeräumt, eine Verantwortung des Angeklagten für die Todesfälle jedoch bestritten.
Die Staatsanwaltschaft sah den 41-Jährigen dagegen als verantwortlich für den Tod der drei jungen Menschen, die im vergangenen April unverschnittenes Heroin konsumiert hatten.
Mit dem Schuldspruch endet der Prozess vor dem Landgericht Regensburg zunächst mit einer Haftstrafe von acht Jahren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.