Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg eingelegt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Aufhebung der Haftbefehle gegen Wolbergs und weitere Angeklagte. Das Landgericht ist nach erneuter Prüfung aber bei seinem Ergebnis geblieben. Es bleibt bei der Aufhebung der Haftbefehle. Die Beschwerde geht jetzt an das nächsthöhere Gericht, an das Oberlandesgericht in Nürnberg. Die Unterlagen sind beim OLG aber noch nicht eingegangen, so ein Gerichtssprecher gegenüber TVA. Die Beschwerde wird keine Auswirkungen auf den möglichen Termin der Hauptverhandlung haben. Dieser wird derzeit in Regensburg durch die zuständige Stelle am Landgericht festgelegt. An die zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzten Haftbefehle waren auch Auflagen wie zum Beispiel ein Kontaktverbot geknüpft.