Das im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen verbotene Grillen auf öffentlichen Plätzen ist in Bayern jetzt wieder erlaubt. Der Bayerische Vewaltungsgerichtshof hat eine entsprechende Regelung außer Kraft gesetzt. Ab heute darf wieder gegrillt werden – natürlich mit Mindestabstand. Das Gericht hatte argumentiert, dass die Verordnung nicht auf unterschiedliche Gegebenheiten eingegangen sei. Sie habe das Grillen auch dort verboten, wo es ausreichend Platz gebe.