Der Haftbefehl gegen den ehemaligen Geschäftsführer der niederbayerischen Firma Bayern-Ei ist aufgehoben. Wie das Landgericht Regensburg mitteilt, hat man am Mittwoch seine Entlassung angeordnet. Derzeit gäbe es keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich einer Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässiger Tötung. Der Zusammenhang einer durch Bayern-Ei verursachten Salmonelleninfektion und einem Todesfall aus Österreich erscheine laut Gericht derzeit nicht als gesichert- es gehe nur noch um fahrlässige Körperverletzung in 17 Fällen und fahrlässiges Inverkehrbringen gesundheitsschädlicher Lebensmittel.