Wenn Sie künftig mit dem Auto zu schnell unterwegs sind, dann kostet das mehr. Ab 28. April gibt es härtere Strafen für Autofahrer. Wenn Sie zu schnell fahren, dann kostet das doppelt so viel wie bisher. Zum Beispiel bei 10 km/h zu viel außerhalb der Ortschaft statt 10 jetzt 20 Euro.
Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es bereits, wenn Sie innerhalb einer Ortschaft 21 kmh zu viel fahren, oder außerorts ab 26 kmh zu viel. Und zwar gleich beim ersten Mal. Die bislang geltende Wiederholungstäterregel gilt mit dem neuen Bußgeldkatalog nicht mehr. Auch für Falschparker oder für Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, gibt es höhere Strafen.