Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 ist der Gesetzgeber verpflichtet worden, bis Ende des Jahres einen positiven dritten Geschlechtseintrag einzurichten. Allerdings fürchten Mitglieder des Arbeitskreises queer aus Regensburg, dass der staatlich erfasste Geschlechtseintrag alternativ komplett abgeschafft werden könnte.