Am 8. März wird in 71 bayerischen Landkreisen und mehr als 2000 Kommunen gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden über Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen, Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreisräte. Es geht um politische Mitbestimmung direkt vor der eigenen Haustür.
Doch wie läuft die Wahl genau ab? Und was bedeuten Begriffe wie Kumulieren oder Panaschieren?
Wer zum Beispiel im Landkreis Regensburg wohnt, erhält vier Stimmzettel:
Bürgermeisterwahl
Gemeinderatswahl
Landratswahl
Kreistagswahl
In der Stadt Regensburg sind es dagegen zwei Stimmzettel:
Wahl des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin
Wahl des Stadtrats
Bei der Wahl zum Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landrat haben Sie eine Stimme. Sie entscheiden sich also für einen Kandidaten oder eine Kandidatin.
Anders sieht es bei der Wahl des Stadt- oder Gemeinderats aus. Hier haben Sie mehrere Stimmen. Wie viele genau, hängt von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune ab.
In der Stadt Regensburg stehen den Wählerinnen und Wählern 50 Stimmen zur Verfügung – und die können unterschiedlich verteilt werden.
1. Liste ankreuzen
Wer nur ein Kreuz bei einer Liste macht, verteilt seine Stimmen automatisch der Reihe nach auf die Kandidaten dieser Liste.
2. Kumulieren
Dabei können Sie einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
3. Panaschieren
Hier verteilen Sie Ihre Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen und Parteien.
4. Alles kombinieren
Sie können Liste, Kumulieren und Panaschieren miteinander verbinden – und sich so Ihren persönlichen Wunsch-Stadtrat zusammenstellen.
Wichtig: Wer in Regensburg mehr als 50 Stimmen vergibt, macht seinen Stimmzettel ungültig.
In Regensburg sind bei der Stadtratswahl insgesamt 14 Wahlvorschläge zugelassen. Für das Amt des Oberbürgermeisters oder der Oberbürgermeisterin bewerben sich 12 Kandidaten.
Erreicht am 8. März keiner der Bewerber die absolute Mehrheit, kommt es am 22. März zur Stichwahl. Dann entscheidet sich, wer als neues Stadtoberhaupt ins Alte Rathaus einzieht.